§1 Beiträge
1) Einzelmitglied mit DBV Beitrag und BVRR Beitrag: Euro 35,- Grundbeitrag,25,- Euro für den DBV und 1 Euro für den BVRR. Insgesamt: Euro 61,-. Einzelmitglied (Zweitmitglied) ohne DBV Beitrag und ohne BVRR Beitrag: Insgesamt: Euro 35,-. Ehepaare mit DBV Beitrag und Beitrag für Rhein-Ruhrverband: f. 1. Pers. = Euro 35,-, Euro 25,- für DBV und 1,- Euro für Rhein-Ruhrverband. Für die 2. Pers.: Euro 25,-, Euro 25,- für DBV und 1,- Euro für Rhein-Ruhrverband. Insgesamt = Euro 112,- Ehepaare (Zweitmitglieder) ohne DBV Beitrag und ohne Beitrag für den Rhein-Ruhrverband: f. 1. Pers. Euro 35,-, f. 2. Person Euro 25,-: Insgesamt: Euro 60,-
2) Schülern
und Studenten wird eine Beitragsermäßigung nur dann gewährt, wenn sie zu Beginn des
Geschäftsjahres das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 3) In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen. Insbesondere für „passive“ Mitglieder, die keine nennenswerten Leistungen des Clubs in Anspruch nehmen, kann er den Beitrag auf Antrag
halbieren. 4) Die
Beiträge sind spätestens nach ihrer Festsetzung spätestens bis zum 31.03. eines
jeden Jahres zu bezahlen. 5) Für die -
nach §5 Abs. 4 der Satzung erteilte - zweite Zahlungsaufforderung wird eine Mahngebühr
von Euro 2,50 erhoben. §2 Umlagen, Mindestverzehr Bei
Club-Turnieren am Donnerstagnachmittag ist von Gästen eine Umlage („Gastgeld“)
für das Spielmaterial etc. in Höhe von
Euro 3,-, (Schüler/Studenten jeweils Euro 1,-) zu entrichten. Für die
Miete für unsere Spielräume sind z. Zt. 2,-- Euro Teilnahmegebühr von allen
Turnierteilnehmern zu zahlen. §3 Gebühren
1) Die
Protestgebühr bei Club-Turnieren beträgt Euro 15,- und ist gemäß der Turnierordnung
des DBV einzuziehen. 2) Die
Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen des Clubs ist für Mitglieder kostenlos.
Nicht-Mitglieder zahlen die in der
jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt
Dortmund aufgeführten Gebühren für 1
Unterrichtsstunde = 45 Minuten). Für Kurse,
die nach dem offiziellen Lehrmaterial des DBV über jeweils 10 Lektionen zu ca. 2 1/4
Zeitstunden abgehalten werden, sind pauschal jeweils Euro 60,- je Kurs im voraus zu zahlen. In
begründeten Einzelfällen kann der Vorstand die Gebühren ermäßigen. 3) Die
Bridge-Zeitung ist für Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen den Selbstkostenpreis.
§4
Kostenübernahmen 1) Die
Startgelder für Mannschaften, die im Namen des Clubs am Teamligabetrieb teilnehmen,
werden in voller Höhe übernommen. 2) Porto-,
Telefon- und Kopierkosten, die für die Erledigung von Arbeiten im Auftrag des Bridgeclubs
anfallen, werden erstattet. 3) Kosten
für Fahrten im Auftrag des Clubs werden mit 0, 30 Euro je Fahrkilometer abgegolten. 4) Für die Teilnahme an Delegiertenversammlungen werden bei einer Versammlungsdauer ab 5 Stunden 13 Euro, ansonsten 5 Euro der Verzehrkosten übernommen. Sind Übernachtungen notwendig, so werden pauschal 20
Euro je Nacht gewährt; bei unvermeidbaren Mehrausgaben werden bis zu 25
Euro je Übernachtung erstattet. §5 Entschädigungen
Für die
Durchführung einer Unterrichtsveranstaltung des Clubs erhält der Unterrichtende eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des für die Volkshochschule Dortmund geltenden
Satzes. Für Kurse,
die nach dem offiziellen Lehrmaterial des DBV über jeweils 10 Lektionen zu ca. 2 1/4
Zeitstunden abgehalten werden, erhält der Unterrichtende pauschal 60 Euro je
Lektion.
§6
Änderungen der Kostenordnung Eine
Änderung der Kostenordnung ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, in
besonderen Fällen durch einstimmigen Vorstandsbeschluss. |